Key Takeaways vom ISMS Info-Anlass für Ausgleichskassen
Impressionen
Behandelte Themen
Mit einem hochkarätigen Line-up aus dem Sozialversicherungsumfeld wurde den Teilnehmenden Orientierung geboten, wie sie innerhalb ihrer Organisation die Themen ISMS , Datenschutz sowie digitale revisionssichere Archivierung vorantreiben können.
Die Key
Takeaways
1.
Informationssysteme der 1. Säule müssen gemäss Weisung (WAID) vom Bundesamt für Sozialversicherung vom 1. Januar 2024 über die notwendige Stabilität und Anpassungsfähigkeit verfügen sowie Informationssicherheit und Datenschutz gewährleisten. Die ersten Audits werden ab dem 1. Januar 2025 durchgeführt.
2.
Das ISMS muss bis Ende 2024 aufgebaut sein. Für alle AKs, welche sich hier noch nicht entsprechend organisiert haben, kann die Zeit knapp werden. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf.
3.
Ab 1.1.25 benötigen AKs, wenn nicht intern aufgebaut eine ISB Fachkraft (Pensum von bis zu 40%). Die AKs müssen diese Ressourcen aufbauen oder bei einem Umsetzungspartner einkaufen.
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Mario Ladani
Projektleiter ICT Services & ISMS